Sophienstr. 5
35576 Wetzlar

Service-Nummer:
06441-2107-0

Anstalt öffentlichen Rechts des Lahn-Dill-Kreises

Unsere Mitarbeiter an der Information stehen Ihnen

Montag und Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

zur Verfügung.

Aktuelles

Presseberichte und aktuelle Informationen:

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Hartz IV Leistungen.pdf)Hartz IV Leistungen.pdf[Kreis ab 1. Janaur für Hartz IV Leistungen zuständig]
Diese Datei herunterladen (JobCenter.pdf)JobCenter.pdf[Kreis vermittelt Arbeitslose]

Statistische Daten

Hier finden Sie den aktuellen Steckbrief und Kreisreport des Jobcenters Lahn-Dill.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Kreisreport_01_2012.pdf)Kreisreport_01_2012.pdf[Kreisreport Stand: 01/2012]
Diese Datei herunterladen (Steckbrief_02.12.pdf)Steckbrief 02/2012[Steckbrief Stand: 02/2012]

Bildungs- und Teilhabepaket

Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII beinhaltet auch Leistungen für die Bedarfe an Bildung und Teilhabe, das sog. Bildungs- und Teilhabepaket.

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.

Das Gesetz tritt zum 01.April 2011 in Kraft, wird dann aber rückwirkend zum 01.01.2011 gelten. Bis zum 30.04.2011 gestellte Anträge werden somit rückwirkend zum 01.01. 2011 berücksichtigt.

Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (antrag_auf_leistungen_fuer_bildung_und_teilhabe.pdf)Antrag_Bildung_Teilhabe.pdf[Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe]
Diese Datei herunterladen (anlage_lernfoerderbedarf.pdf)anlage_lernfoerderbedarf.pdf[Anlage Lernförderbedarf für Bildung und Teilhabe]

Regelsätze ab dem ersten Januar 2012

Ab dem 01.01.2012 beträgt die pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II

374,00 € für Alleinstehende und Alleinerziehende
337,00 € für volljährige Partner, die im Haushalt leben
299,00 € für Kinder ab Beginn des 18. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
287,00 € für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
251,00 € für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
219,00 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres