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Bildungs- und Teilhabepaket
Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII beinhaltet auch Leistungen für die Bedarfe an Bildung und Teilhabe, das sog. Bildungs- und Teilhabepaket.
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.
Das Gesetz tritt zum 01.April 2011 in Kraft, wird dann aber rückwirkend zum 01.01.2011 gelten. Bis zum 30.04.2011 gestellte Anträge werden somit rückwirkend zum 01.01. 2011 berücksichtigt.
Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
Regelsätze ab dem ersten Januar 2012
Ab dem 01.01.2012 beträgt die pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II
374,00 € für Alleinstehende und Alleinerziehende
337,00 € für volljährige Partner, die im Haushalt leben
299,00 € für Kinder ab Beginn des 18. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
287,00 € für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
251,00 € für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
219,00 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres


